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   BFH, 17.04.2013 - VIII B 161/11   

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https://dejure.org/2013,14785
BFH, 17.04.2013 - VIII B 161/11 (https://dejure.org/2013,14785)
BFH, Entscheidung vom 17.04.2013 - VIII B 161/11 (https://dejure.org/2013,14785)
BFH, Entscheidung vom 17. April 2013 - VIII B 161/11 (https://dejure.org/2013,14785)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    NZB, grundsätzliche Bedeutung, Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung, Hinweispflicht

  • openjur.de

    NZB, grundsätzliche Bedeutung, Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung, Hinweispflicht

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, EStG § 9, EStG VZ 2005, EStG § 33, FGO § 76 Abs 2
    NZB, grundsätzliche Bedeutung, Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung, Hinweispflicht

  • Bundesfinanzhof

    NZB, grundsätzliche Bedeutung, Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung, Hinweispflicht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 9 EStG 2002, EStG VZ 2005, § 33 EStG 2002, § 76 Abs 2 FGO
    NZB, grundsätzliche Bedeutung, Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung, Hinweispflicht

  • rewis.io

    NZB, grundsätzliche Bedeutung, Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung, Hinweispflicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die steuerrechtliche Qualifikation geltend gemachter Prozesskosten mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Abzug von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die steuerrechtliche Qualifikation geltend gemachter Prozesskosten mangels Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 04.08.1999 - VIII B 51/98

    NZB; grundsätzliche Bedeutung und Verfahrensmängel

    Auszug aus BFH, 17.04.2013 - VIII B 161/11
    c) Hinsichtlich der Rüge, das FG habe seine Hinweispflicht verletzt, nimmt der Senat auf die ständige Rechtsprechung des BFH Bezug, nach der § 76 Abs. 2 FGO das FG nicht verpflichtet, die Beteiligten zu einer Substantiierung ihres Sachvortrags zu veranlassen, wenn die rechtliche Bedeutung der vorzutragenden Tatsachen für den Ausgang des Klageverfahrens auf der Hand liegt (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 4. August 1999 VIII B 51/98, BFH/NV 2000, 204).

    Das gilt im Streitfall insbesondere auch deshalb, weil der Kläger selbst Rechtsanwalt ist und sich selbst sowie die Klägerin im Prozess vertritt (vgl. BFH-Beschluss vom 4. August 1999 VIII B 51/98, BFH/NV 2000, 204).

  • BFH, 30.08.2001 - IV B 79/01

    Darlegung der Revisionszulassungsgründe

    Auszug aus BFH, 17.04.2013 - VIII B 161/11
    Insbesondere sind Ausführungen erforderlich, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die Rechtsfrage umstritten ist (ständige Rechtsprechung, s. z.B. BFH-Beschluss vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837).
  • BFH, 31.01.2005 - VIII B 18/02

    Neue Tatsache - grobes Verschulden i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

    Auszug aus BFH, 17.04.2013 - VIII B 161/11
    Vielmehr muss die Beschwerde konkret auf die Rechtsfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingehen (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Januar 2005 VIII B 18/02, BFH/NV 2005, 1212, m.w.N., ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 31.05.2000 - IV B 55/99

    Betriebsausgabenabzug - Modernisierungsmaßnahmen - Anschaffungsnaher

    Auszug aus BFH, 17.04.2013 - VIII B 161/11
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur, wenn eine Frage zu entscheiden ist, an deren Beantwortung ein allgemeines Interesse besteht, weil ihre Klärung das Interesse der Allgemeinheit an der Entwicklung und Handhabung des Rechts betrifft (ständige Rechtsprechung zu § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO a.F., vgl. die Nachweise bei Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 23 ff., m.w.N.; BFH-Beschluss vom 31. Mai 2000 IV B 55/99, juris).
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